Mit dem Auto gegen ein privates Garagentor gefahren. Gibt es Unterschiede zur Handhabung im Industriebereich?
Vermeidung von Anfahrtsschäden - Welche Vorteile haben Falttore?
Ein professionell installiertes Sektionaltor ist an sich für den langjährigen Einsatz im jeweiligen Gebäude vorgesehen.
Umso ärgerlicher wird es, wenn daran schon nach kurzer Zeit ein Schaden zu beklagen ist.
Die häufigsten Schäden sind jene, bei denen Kraftfahrzeuge gegen das Sektionaltor fahren. Dies geschieht manchmal durch Unachtsamkeit, manchmal wird das Tor besonders im halb geöffneten Zustand schlichtweg vom Fahrer übersehen. Ein paar unachtsame Sekunden sind bereits genug, um Ihr neues Tor dauerhaft zu beschädigen.
Viele Betreiber der Gebäude ärgern sich dann über dieses Unglück, denn oft müssen Teile des Tores oder das gesamte Sektionaltor ausgetauscht werden.
Der Schaden geht schnell in mehrere Tausend Euro.
Doch nicht immer muss der Betreiber des Gebäudes auf den Kosten sitzen bleiben. Bei vielen Unfällen, in denen ein Kraftfahrzeug verwickelt ist, besteht Deckung durch eine Versicherung.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen unter welchen Umständen Sie den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen.
Sektionaltore sind die am häufigsten kommende Torvariante, allerdings gelten die gleichen Prinzipien auch bei allen anderen Toren wie Rolltore, Schiebefalttore, und allen anderen.
Ein Anfahrschaden am Sektionaltor im Industriebereich
Grundsätzlich ist jedes, in Österreich für die Straße zugelassene Fahrzeug haftpflichtversichert. Das bedeutet, dass für Schäden verschiedenster Art, die durch den Betrieb oder den bloßen Besitz des Fahrzeuges entstehen, die KFZ-Versicherung für die dadurch entstandenen Schäden haftet.
Vereinfacht gesagt bedeutet dies, wenn ich durch mein Fahrzeug einen Schaden an fremdem Eigentum verursache, haftet die Haftpflichtversicherung dieses Fahrzeuges. Ausnahmen gelten natürlich, wenn der jeweilige Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls beispielsweise alkoholisiert war oder ohne Führerschein gefahren ist.
Ist allerdings der Unfall in einem gewöhnlichen Arbeitsablauf, beispielsweise durch Unachtsamkeit entstanden, fällt dies in den Deckungsbereich der Haftpflichtversicherung.
Das bedeutet, wenn ein Schaden am Tor entsteht, weil jemand durch üblichen Gebrauch eines LKWs oder PKWs an diesem anfährt, ist grundsätzlich die jeweilige Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für den Schaden haftbar.
Im betrieblichen Bereich stellen diese Fälle die meisten Schäden an den Toren dar und man kann sich die Kosten fast immer von der jeweiligen Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zurückholen.
Anfahrschaden durch ein betriebsfremdes Fahrzeug
Wenn Sie also bei Ihrem Betrieb einen Schaden am Tor haben, der durch ein betriebsfremdes Fahrzeug verursacht wurde, stehen die Chancen gut die Kosten von der jeweiligen Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen.
Anfahrschaden durch ein eigenes Fahrzeug
Etwas kniffliger wird die Situation, wenn allerdings ein Fahrzeug aus dem eigenen Betrieb am Tor anfährt.
Prinzipiell ist dies genauso ein Haftpflichtschaden des jeweiligen Fahrzeuges, unabhängig davon wer der Besitzer dieses Fahrzeuges ist.
Besonders wenn Ihr Betrieb ein langjähriger Kunde der Versicherung ist und Sie Ihrem Vertreter am Herzen liegen, sollte dies kein Problem darstellen.
Stellen Sie sich jedoch sicherheitshalber besser auf eine längere Abwicklung ein und rechnen Sie damit, den Schaden von der Versicherung mehrmals abgelehnt zu bekommen.
Ein Geheimtipp:
Seien Sie also im Schadensfall durchaus hartnäckig auch bei einer ersten Ablehnung, besonders als Betrieb werden Sie in der Regel von der Versicherung als Premiumkunde behandelt.
Ein Anfahrschaden am Sektionaltor im Privatbereich
Für Ihr privates Sektionaltor gilt im Prinzip das gleiche wie für den Industriebereich. Jedes Fahrzeug, welches eine Haftpflichtversicherung hat und an Ihrem Tor anfährt, hat grundsätzlich eine Deckung des Schadens durch die jeweilige Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch wenn beispielsweise ein Familienmitglied am Sektionaltor anfährt.
Knifflig wird es, wenn Sie selbst an Ihrem eigenen Sektionaltor anfahren.
Zwar sind die Vertragsbedingungen grundsätzlich die gleichen und haften für Schäden im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, dies wird allerdings innerhalb der Versicherungen nicht gerne gesehen.
Als Privatkunde haben Sie vermutlich auch nicht so hohe Prämien wie ein Betrieb, was Ihre Verhandlungsposition mit der Versicherung mindert.
Jedoch lohnt es sich im Zweifelsfall immer den Schaden zu melden und zu versuchen diesen ersetzt zu bekommen – mehr als ein “Nein” können Sie nicht bekommen.
Profi-Tipp:
Falttore verringern durch ihre alternative Art der Öffnung das Anfahrtsrisiko deutlich, da diese im Blickfeld des Fahrers sind.
Damit werden Schäden, Verzögerungen, Reparaturen und langwierige Abwicklungen mit der Versicherung von Beginn an vermieden und sind in der Praxis deutlich seltener.
Was aber tun wenn nun doch ein Schaden passiert ist an Ihrem Tor trotz aller Vorsicht?
Unsere Serviceabteilung ist Ihnen mit Rat & Tat gerne behilflich um den Schaden so schnell wie möglich repariert zu bekommen.
Rechtshinweis:
Die hier beschriebenen Fälle stellen einen Erfahrungsbericht dar und sind nicht rechtsverbindlich.
Die Vertragsbedingungen Ihres Anbieters oder die Rechtslage in Ihrem Land, kann von unseren Erfahrungen abweichen.
Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Anbieter oder Vertreter und lassen sich dort rechtskräftig beraten.
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